
Die Richtplanung Graubünden ist eine Verbundaufgabe zwischen dem Kanton und den Regionen.
Einerseits wird der kantonale Richtplan durch die regionale Richtplanung (RRIP) konkretisiert und regionsspezifisch umgesetzt. Anderseits schaffen die regionalen Richtpläne wichtige Bausteine für den kantonalen Richtplan.
Soweit eine Anpassung des regionalen Richtplans eine parallele Anpassung der Objekte im kantonalen Richtplan erfordert, erfolgt dies im koordinierten Verfahren. Die regionalen Richtpläne werden mit der Genehmigung durch die Regierung für die Behörden im Kanton verbindlich.