
Am 1. Januar 2016 ist das revidierte Notariatsgesetz zusammen mit der revidierten Notariatsverordnung in Kraft getreten.
Folgende Regionalnotare sind von der Präsidentenkonferenz vorgeschlagen und von der Regierung als Regionalnotare für die Amtsdauer vom 01.01.2024 – 31.12.2027 gewählt.