
Am 1. Januar 2016 ist das revidierte Notariatsgesetz zusammen mit der revidierten Notariatsverordnung in Kraft getreten.
Folgende Notare sind von der Präsidentenkonferenz vorgeschlagen und von der Regierung als Notare für die Amtsdauer vom 01.01.2024 – 31.12.2027 gewählt.