
Im Regional- und Agglomerationsverkehr erarbeiten Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam mit den Transportunternehmen die Grundzüge des Fahrplans.
Dazu gehört etwa, wie häufig die Züge fahren, wo sie halten und wie die Anschlussverbindungen an den Haltestellen gestaltet sind. Die SBB entwickelt mit Einbezug dieser Wünsche das Angebot für den Fernverkehr inklusive der Trassen für den Güterverkehr.
Das Fahrplanverfahren findet gemäss den vom BAV festgelegten Fristen statt.
Termine für das Fahrplanverfahren 2026/2027: