Seit dem 01.01.2013 besteht die Möglichkeit,
einen errichteten Vorsorgeauftrag beim
Zivilstandsamt registrieren zu lassen.
Informationen zum Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit regeln.
Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister ein. Der Vorsorgeauftrag muss dem Zivilstandsamt nicht vorgewiesen werden. Das Zivilstandsamt nimmt auch keine Vorsorgeaufträge zur Hinterlegung entgegen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.
Hinterlegung bei der KESB
Seit dem 1. Januar 2022 können Vorsorgeaufträge im Kanton Graubünden bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) hinterlegt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KESB.