
Mit der Einführung des Erwachsenenschutzrechts per 1. Januar 2013 wurden die Amtsvormundschaften in Berufsbeistandschaften überführt und die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ersetzt.
Seit Inkrafttreten der Gebietsreform am 1. Januar 2016 ist die Region Albula für die Berufsbeistandschaft in strategischen Belangen verantwortlich.
Die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft der Region Albula handeln im Auftrag sowie unter der Aufsicht der KESB Graubünden, Zweigstelle Mittelbünden/Moesa. Darüber hinaus beraten sie in Fragen der Lebensgestaltung und beziehen dabei das soziale Umfeld der Betroffenen, soweit möglich, mit ein. Sie sind für die Umsetzung der Massnahmen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zuständig.
Im Rahmen ihrer Mandate unterstützen sie betroffene Personen in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus beraten sie in Fragen der Lebensgestaltung und beziehen dabei das soziale Umfeld der Betroffenen mit ein.