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Namenserklärung / Namensänderung

Namenserklärung

Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) bestehen verschiedene Möglichkeiten der Abgabe von Namenserklärungen beim Zivilstandsamt.


Zudem ist die Abgabe einer Namenserklärung nach Art. 30a des Partnerschaftsgesetzes (PartG) möglich.

Zur Entgegennahme einer Namenserklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt zuständig.

Wenn Sie beim Zivilstandsamt Albula eine Namenserklärung abgeben möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Zivilstandsamt in Verbindung. Wir informieren Sie gerne individuell über die rechtlichen Bestimmungen und über die allenfalls notwendigen Dokumente.

Namensänderung

Sofern Sie im Kanton Graubünden wohnhaft sind, ist für eine ordentliche Namensänderung (Vorname oder Familienname) das Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden zuständig. Merkblätter können direkt über die Homepage dieses Amtes heruntergeladen werden.