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Fahrplan

Ein grosses Dankeschön an alle, die sich gegen die im Fahrplanentwurf 2025 geplanten und für die Region Albula einschneidenden Massnahmen zur Wehr gesetzt haben. Gemeinsam mit dem Amt für Energie und Verkehr und der Rhätischen Bahn konnten wir eine gute und für die Region bedeutende Lösung finden. Medienmitteilung RhB 

 

                 Regionales Fahrplanpräsidium Region Albula
                 Mirko Pianta
                 Stradung 26
                 7450 Tiefencastel
                 Tel. +41 (0)81 254 56 20 / mirko.pianta@region-albula.ch

 

FAHRPLANVERFAHREN


Im Regional- und Agglomerationsverkehr erarbeiten die Besteller (Bund, Kantone und Gemeinden) gemeinsam mit den Transportunternehmen die Grundzüge des Fahrplans. Dazu gehört etwa, wie häufig die Züge fahren, wo sie halten und wie die Anschlussverbindungen an den Haltestellen gestaltet sind. Die SBB entwickelt mit Einbezug dieser Wünsche das Angebot für den Fernverkehr inklusive der Trassen für den Güterverkehr.

Das Fahrplanverfahren findet grunsätzlich gemäss den vom BAV festgelegten Fristen statt. 

 

Wichtige Termine für das Fahrplanverfahren 2025/2026

  • Sonntag, 15. Dezember 2024      Fahrplanwechsel 2025
  • Montag, 31 März 2025                   Frist für Einreichung  Anträge für Fahrplan 2026
  • Freitag, 23. Mai 2025                      Veröffentlichung des Fahrplanentwurfs auf öv-info.ch
  • Montag, 09. Juni 2025                    Ablauf Frist für die Stellungnahme zum Fahrplanentwurf 2026
  • Sonntag, 14. Dezember 2025     Fahrplanwechsel 2026

 

Gewünschte Anpassungen/Änderungen und Begehren sind schriftlich mit dem Antragsformular direkt dem Kanton einzureichen.


Die von der Regierung gewählten Fahrplanpräsidenten und Fahrplanpräsidentinnen sind für die Detailausgestaltung des offiziellen Fahrplanverfahren in den Regionen verantwortlich. Sie werden durch das Amt für Energie und Verkehr mit den Fahrplananträgen bedient. 

Die Begehren werden nach einer ersten Bewertung durch die Fahrplanpräsidenten, dem Amt für Energie und Verkehr, Abteilung öffentlicher Verkehr und den Transportunternehmungen geprüft, mit den benachbarten Fahrplanregionen abgestimmt und soweit möglich berücksichtigt. 

Übersicht der Fahrplanpräsidenten/-innen und der Fahrplanregionen

 

Sie haben die Möglichkeit ein Fahrplananliegen das ganze Jahr über das Antragsformular einzureichen. Aufgrund der Vorlauffristen sind grössere Anliegen bis Ende März einzureichen, damit eine Umsetzung per Fahrplanwechsel von Mitte Dezember möglich ist. 

 

PubliCar Lenzherheide-Albula

Fahrplan SBB 

Fahrplan Postauto

 

Amt für Energie und Verkehr Kanton Graubünden